IDW S 1 Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen


Der Standard IDW S 1 regelt die für Wirtschaftsprüfer maßgeblichen Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen. In der Praxis hat dieser Standard eine hohe Relevanz, da es zahlreiche Anlässe für die Durchführung von Unternehmensbewertungen gibt. Es handelt sich dennoch um einen theoretisch basierten Ansatz, dessen Ergebnis z.T. erheblich von den tatsächlich erzielten Marktpreisen abweichen kann.

 

Nach dem IDW S 1 definiert sich ein Unternehmenswert durch den Barwert der mit dem Eigentum am Unternehmen verbundenen Nettozuflüsse an die Anteilseigner. Zur Ermittlung des Barwertes wird dabei ein risikoadäquater Kapitalisierungszins verwendet.

 

Welche Bewertungsanlässe gibt es für die Anwendung von IDW S1?

  • Kauf oder Verkauf von Unternehmen
  • Zuführungen von Eigen- oder Fremdkapital
  • Sacheinlagen
  • Börsengänge
  • Kaufpreisallokationen und Impairmenttests
  • Umstrukturierungen
  • Squeeze Out Verfahren
  • Ermittlung von Barabfindungen

Welche grundsätzlichen Methoden sind nach IDW S1 anzuwenden?

 

Nach IDW S 1 ist jeweils der Barwert der zukünftigen finanziellen Überschüsse - das sogenannte Kapitalwertkalkül - Gegenstand der Unternehmensbewertung.

 

Nach der üblicherweise zu Anwendung kommenden Discounted Cash Flow Methode ("DCF-Methode") bestimmt sich der Unternehmenswert durch die Abzinsung der zukünftigen Cashflows (Zahlungsmittelzuflüsse) des Unternehmens.

 

 

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