Unternehmensbewertung


Eine Unternehmensbewertung kann bei einer Vielzahl von Anlässen erforderlich sein. Im Rahmen eines Unternehmenserwerbs, im Vorfeld eines Unternehmensverkaufs, im Zuge von Umstrukturierungen in der Gesellschaftsstruktur oder als Grundlage für Finanzierungsanfragen.

 

Oft ist es erforderlich, dass die Unternehmensbewertung durch einen externen, objektiven und fachkundigen Dritten durchgeführt wird.

Die Unternehmensbewertung erfordert dabei nicht nur eine Berechnung, sondern vor allem auch eine Analyse der historischen und geplanten Unternehmensergebnisse, da diese das Fundament der Unternehmensbewertung darstellen.  Basis für Unternehmensbewertungen sind dabei die Vorschriften des IDW S1 "Grundzüge zur Durchführung von Unternehmensbewertungen".

 

Im Vorfeld einer Unternehmenstransaktion kann es auch durchaus sinnvoll sein, den vom Verkäufer geforderten Preis zu plausibilisieren oder aber als Verkäufer eine gewisse Untergrenze für den Verkaufspreis zu definieren. In solchen Fällen muss in der Regel kein Gutachten erstellt werden, sondern z.B. eine indikative Bandbreitenanalyse des Unternehmenswertes auf Basis vorhandener Marktdaten.   

 

 

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