Doppik - Öffentliche Hand


In einigen Bundesländern wurde die flächendeckende Einführung der doppelten Buchführung in Konten (Doppik) bereits umgesetzt.

 

Während die Kameralistik lediglich Einzahlungen und Auszahlungen eines Haushaltes erfasst, werden im Rahmen der Doppik Vermögensgegenstände und Schulden in einer Bilanz bzw. Vermögensrechnung erfasst und bewertet. Das Jahresergebnis wird im Rahmen der Doppik durch die Aufstellung einer Gewinn- und Verlustrechnung bzw. Ergebnisrechnung ermittelt. Zudem beinhaltet die Doppik in der öffentlichen Verwaltung eine Finanzrechnung (entspricht vereinfacht der klassischen kameralen Rechnung) sowie als viertes Modul eine Kosten- und Leistungsrechnung.

 

Bei der Einführung der Doppik werden alle Vermögensgegenstände und Schulden in einer Eröffnungsbilanz erfasst und bewertet. Die Bilanzierung richtet sind dabei nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinien.

 

Wir haben bereits Erfahrung in der Erstellung von Eröffnungsbilanzen und der Einführung der Doppik in der öffentlichen Verwaltung sammeln können und stehen Ihnen als kompetenter Berater und Abschlussersteller gerne zur Verfügung.

 

 

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